Auskunftssperre



Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Auskunftssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.

Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist die Gefahr für Leib und Leben stichhaltig (mit entsprechenden Nachweisen) zu begründen.

Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.



Ansprechpartner:

  • Serbeci
    Telefon: 08731 501-100
  • Wimmer
    Telefon: 08731 501-100
  • Zele
    Telefon: 08731 501-100


Externer Link in neuem Fenster auf das Fachverfahren im Rathaus-Service-Portal: Auskunftssperre   Hier geht es weiter zum Online-Antrag

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