Gewerbezentralregister Auskunft



Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Antragstellung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann nur entfallen, wenn ein plausibler Verhinderungsgrund wie z. B. längere Erkrankung vorliegt. Der Grund ist beim Online-Antrag anzugeben.

Die Gebühr für die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,-€.





Externer Link in neuem Fenster auf das Fachverfahren im Rathaus-Service-Portal: Gewerbezentralregister Auskunft   Hier geht es weiter zum Online-Antrag

Drucken