Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
Menschen, die in unserer Einrichtung leben, gehören zur Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Aus diesem Grund gelten spezifische Regelungen zum Besuch in unserer Einrichtung. Bitte seien Sie auch in Ihrem privaten Umfeld sorgsam und halten die allgemeinen Hygieneregeln ein. Sollte Ihr Angehöriger mit Ihnen gemeinsam die Einrichtung verlassen, bitten wir Sie um Beachtung der Hygieneregeln (Abstand/Hygienemaßnahmen/Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Masken/Lüften) auch seitens Angehörigen.
Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infekts, dürfen Sie unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten. Bitte klären Sie dies unverzüglich mit einem Arzt ab.
Sie dürfen Ihren in der Sterbephase befindlichen Angehörigen weiterhin besuchen. Melden Sie sich bitte, bevor Sie Ihren Angehörigen besuchen, bei Herrn Peisl (Pforte) an, um über die aktuellen Regelungen informiert zu werden.
Beim Besuch unserer Einrichtung ist Folgendes zu beachten:
- Der Besuch unserer Einrichtung ist derzeit nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus erlaubt. Dabei darf die Testung sowohl mittels eines PoC-Antigen-Tests als auch mittels eines PCR-Tests maximal 24 Stunden alt sein. Es besteht die Möglichkeit sich im Heim unter Aufsicht selbst zu testen. Die notwendigen Tests werden gestellt.
- Unsere Einrichtung darf aktuell nur mit einer FFP2- Maske betreten werden.
- Die allgemeinen Hygieneregelungen sind zum Schutze unserer Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten. Dazu gehört insbesondere:
- Husten- und Nies-Etikette
- Verwendung von Einmal-Taschentüchern
- Nutzung einer Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung
- Halten Sie jederzeit und zu jeder Person in der Einrichtung grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m
- Werfen Sie den Müll nicht arglos weg, nutzen Sie dafür die von uns vorgesehenen Abwurfbehälter innerhalb der Einrichtung
- Den Hinweisen des Personals ist zu folgen